Bundesregierung zu Diensthunden: Kaum tierschutzrechtliche Verstöße bekannt

In meiner Arbeit als Bundespolizist war ich selbst Diensthundeführer. Diensthunde sind oft unverzichtbare Begleiter und Helfer – und wachsen ihrem Hundeführer meist ans Herz. In den meisten Fällen habe ich einen verantwortungsvollen Umgang mit den Tieren erlebt. Leider gab es aber auch Ausnahmen! Daher habe ich die Bundesregierung gefragt, welche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ihr bekannt sind und wie sie zu geforderten Aufweichungen oder Ausnahmen steht.

Laut Bundesregierung seien ihr nur zwei Verstöße bei der Bundeswehr bekannt, die bereits öffentlich diskutiert wurden. Das geht aus der Antwort (Drucksache 21/911) auf meine Anfrage („Diensthundeausbildung in Sicherheitsbehörden des Bundes“, Drucksache 21/767) hervor, die nun öffentlich einsehbar ist. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass diese Zahl leider zu niedrig erscheint.

Wir dürfen Hunde im Dienst fordern, aber nicht überlasten – und schon gar nicht quälen. Als Bundespolizist, Praktiker und Hundefreund halte ich es daher für richtig, dass die Bundesregierung eine Aufweichung der Tierschutz-Hundeverordnung nicht unterstützt.

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