Bereits am 23. September 2025 fielen uns Mordaufrufe auf, die von der Klimasekte „Fridays for Future“ auf ihrer „Klimademo“ am 20. September 2025 verbreitet wurden. Ein Video, das die Mordaufrufe zeigt, wurde danach auch vom damaligen Chef der Grünen Jugend, Jakob Blasel auf Instagram verbreitet. Vielen Funktionären und Parteiverbänden der Grünen und Grünen-Jugend gefiel der Beitrag. Sie trugen damit zur Verbreitung des darin gezeigten Mordaufrufs weiter bei.
Wir reichten daraufhin eine schriftliche Frage an die Bundesregierung bei der Bundestagsverwaltung ein, in der wir den Sachverhalt klar benannten und fragten, ob der Fall dem Geheimdienst der Bundesregierung, dem sogenannten „Verfassungsschutz“, bekannt sei.
Daraufhin wurde die eingereichte Frage offenbar sehr eingehend geprüft. Eine Prüfung der Einhaltung der Zulässigkeitskriterien ist an sich ein normaler und sicher auch notwendiger Vorgang. Der Verdacht, dass die Prüfung in diesem Fall allerdings besonders gründlich vorgenommen wurde und zunächst auch Teile der Frage, die die unbestreitbaren Fakten benennen, beanstandet wurden, die in anderen Fällen als zulässig erachtet wurden, ist aus unserer Sicht nicht völlig unbegründet. Es wurde uns zunächst eine stark zusammengestutzte alternative Formulierung vorgeschlagen. Letztendlich konnten wir mit viel Argumentationsaufwand fast die ursprüngliche Fassung der Frage an die Bundesregierung weiterleiten lassen. Die genaue Formulierung ist durchaus wichtig, denn darin sind die wesentlichen Fakten dauerhaft öffentlich dokumentiert und auffindbar. Die Bundesregierung kann später auch nicht behaupten, den Sachverhalt nicht ausreichend gekannt zu haben.
Letztlich freuen wir uns, dass wir die Verwaltung unter Julia Klöckners Leitung doch noch überzeugen konnten. 😊
Auf die Antwort der Bundesregierung sind wir natürlich auch sehr gespannt. Das Medium NIUS hatte damals über die Mordaufrufe der Klimasekte und Grünen berichtet.