❌ Verbote Sozialer Medien: Kinder als Vorwand?

Geht es der CDU um Kinderschutz oder eher um Überwachung und Kontrolle deutscher Bürger und Unternehmen, die nicht mehr zu 100 Prozent nach der Pfeife der linksextremen Meute tanzen?

Die Bundesfamilienministerien Karin Prien ließ sich unlängst vom linksextremen Blättchen „taz“ befragen. Darin bekräftigte sie Überlegungen des sehr linken CDU-Ministerpräsidenten Daniel Günther zu Verboten von Sozialen Medien für unter 16-Jährige. Aber wer glaubt, dass es der CDU dabei um Kinder- und Jugendschutz geht? Und wieso spricht Prien von Verboten und nur drei Sätze später von „unserem freiheitlichen System“?

Ich habe bei Frau Prien in einer schriftlichen parlamentarischen Anfrage nachgefragt!

Denn ein Verbot für soziale Medien für bestimmte Gruppen könnte in der Praxis massive Kontrollbefugnisse bedeuten:
▪️ Jeder Nutzer könnte sich gegenüber den Betreibern ausweisen müssen.
▪️ Die Plattformen könnten gezwungen werden, automatische Bilderkennung und Altersbestimmung einzusetzen und Konten zu sperren, die durch das Raster fallen.
▪️ Es könnten Straftatbestände oder Ordnungswidrigkeitstatbestände geschaffen werden und Geldstrafen bei Weitergabe seines Kontos an Kinder fällig werden.

In Frankreich wurde 2024 etwa der Telegram-Gründer festgenommen, weil dieser zu wenig gegen „extremistische“ Inhalte getan hätte. Linken CDU-Leuten geht es nicht darum, Kinder vor stundenlangem TikToken und sinnlosem herumwischen in Instagram zu schützen, sondern um Informationskontrolle. Kinder sollen nur noch regierungskonforme Medien und Inhalte sehen – denn alles andere ist doch „Extremismus“, oder?

Eines ist klar: Einer Regierung, die Propaganda für Geschlechtsverstümmelung für Kinder finanziert, geht es sicher nicht um Kinderschutz!

Meine Frage an Ministerin Karin Prien im Wortlaut:

Hat die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien sich bereits Gedanken dazu gemacht, wie ein „Verbot von sozialen Medien für Personen unter 16 Jahren“, zu dem sie geäußert hat, dass sie „offen“ dafür sei und dass die Debatte „dringend geführt“ werden müsse, auf „freiheitliche“ Weise durchgesetzt werden könnte (beispielhaft eine verpflichtende Ausweiskontrolle, Gesichtserkennung, Schaffung von Straftatbeständen für das Bereitstellen eines Kontos für Dritte), vor dem Hintergrund, dass die Bundesministerin Karin Prien in dem Gespräch mit der „taz“ drei Sätze später von „unserem freiheitlichen System“ sprach, und hat die Bundesministerin davon bestimmte denkbare Möglichkeiten bereits als klar verfassungsfeindlich verworfen (bitte ausführen; https://taz.de/Karin-Prien-ueber-Angriffe-von-rechts/!6144384/)?

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