Kümmert sich der Regierungsgeheimdienst namens „Bundesamt für Verfassungsschutz“ auch um das Existenzrecht Deutschlands? Der „Bestand des Bundes“ ist nämlich ausdrücklich als Schutzzweck in § 4 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes definiert.
Aber schert sich das „Bundesamt“ um diese Norm? Ich habe nicht den Eindruck! Denn Linke arbeiten genau darauf hin: auf die Abschaffung unseres Landes. Die einen Linken wollen, dass Deutschland in der EU aufgeht, andere wollen gleich den Weltstaat. Wenn das „Bundesamt“ sich irgendwie an Recht und Gesetz halten würde, dann müssten dessen Berichte voll mit Beispielen sein. Ich habe bei der Bundesregierung nachgefragt!
Meine Frage im Wortlaut:
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz jemals Bestrebungen registriert und in seinen Verfassungsschutzberichten erwähnt, die das Existenzrecht Deutschlands bestreiten – auch vor dem Hintergrund der jedenfalls dahingehend klaren Rechtslage („Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen“, § 4 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes) –, und wenn ja, welche (bitte die 14 letzten Fälle mit Jahreszahl der Erwähnung angeben)?