Trotz vulgären Gepöbels gegen Polizisten: Grüne Jugend „derzeit“ noch kein Beobachtungsobjekt des sog. „Verfassungsschutzes“

Trotz vulgären Gepöbels gegen Polizisten

Grüne Jugend „derzeit“ noch kein Beobachtungsobjekt des sog. „Verfassungsschutzes“

Wer hätte das gedacht? Die Bundesregierung will nicht sagen, ob sie in den polizei- und polizistenfeindlichen Aussagen der Grünen Jugend „tatsächliche Anhaltspunkte“ für „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ sieht.
Der Grund ist einfach: Die Linksradikalen in Politik und Medien, die CDU und die Merz-Regierung vor sich hertreiben, würden toben, wenn Innenminister Alexander Dobrindt das Offensichtliche zugäbe.

Die Nicht-Antwort der Regierung zeigt auch die Beliebigkeit des „Verfassungsschutzes“: Ob er seine eigenen Kriterien einhält, ist nicht überprüfbar. Denn konkrete Nachfragen – ob bestimmte Aussagen solche „tatsächlichen Anhaltspunkte“ nach § 4 Absatz 2 Bundesverfassungsschutzgesetz liefern – bleiben unbeantwortet. Verlautbart wird nur das angebliche Gesamtergebnis.

Zudem schreibt die Bundesregierung, die „Grüne Jugend“ um Bundessprecherin Jette Nietzard sei „derzeit“ kein Beobachtungsobjekt. Das ist merkwürdig: Von dieser Gruppe geht regelmäßig Hass gegen Polizeibeamte und die Polizei insgesamt aus. Ein demokratischer Rechtsstaat ist ohne Polizei aber schwer denkbar. Dem politisch weisungsgebundenen „Verfassungsschutz“ ist das gleichgültig.

Wir werden jedenfalls nicht lockerlassen und weiter nachfragen.

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