Hat auch das deutsche Volk ein Recht darauf, die „Einflussnahme von Außenstehenden auf Kultur und Sprache“ zu beschränken, „um eigene selbstbestimmte soziale, wirtschaftliche und politische Gesellschaftsstrukturen nicht zu gefährden“? Gesteht die eigene, deutsche Bundesregierung dem deutschen Volk dieselben Rechte zu wie weltweit tausenden [*], anderen und weit entfernten lebenden „indigenen“ Völkern?
Oder geht die Bundesregierung von Sonderrechten nur für bestimmte, andere Völker aus?
Die ausweichende Antwort auf meine Anfrage an die Bundesregierung macht eines ganz klar: Für die Bundesregierung hat das deutsche Volk weniger Rechte als andere Völker. Anders lässt die sich Antwort nicht deuten.
In ihrem „Verfassungsschutzbericht“ schreibt die Bundesregierung von einem sogenannten „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“, den sie für „extremistisch“ und „verfassungsfeindlich“ hält. Genau auf diese Weise – nämlich ethnisch-abstammungsmäßig definiert die Bundesregierung allerdings „indigene Völker“. Das ergibt sich unmittelbar aus Dokumenten, auf die die Bundesregierung erneut in ihrer Antwort auf unsere Frage verwiesen hat.
Wir werden diese Widersprüche auch weiterhin parlamentarisch bearbeiten und für Aufklärung sorgen!
[*] Die Bundesregierung geht von der Existenz von rund 5.000 indigenen Völkern weltweit aus, obwohl es – je nach Zählung – etwa nur 195 Nationalstaaten gibt.