Verdacht bestätigt: unzählige Kampagnen zu Geschlecht, Herkunft usw. … aber keine zu politischen Anschauungen!

Verfassungswidrige Benachteiligung und Bevorzugung?

Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ist vom Wortlaut her eindeutig und verbietet staatliche Bevorzugungen aufgrund einiger dort genannter Merkmale – etwa der „Herkunft“: „Niemand darf wegen […] Herkunft, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Die Bundesregierung interessiert das aber nicht, sie betreibt ganz unverhohlen die Bevorzugung bestimmter Gruppen und schaltet dafür auch allerlei Werbekampagnen in denen sie die Bevorzugung von bestimmten Gruppen zugibt – zum Beispiel Migranten.

Interessanterweise wird genau ein Merkmal stets nicht beachtet: die politische Anschauung. Denn die Bundesregierung will ganz gezielt linke und sehr linke Personen als Mitarbeiter in die Verwaltung schleusen und Personen mit vernünftigen, konservativen, freiheitlichen oder rechten politischen Anschauungen als Mitarbeiter verhindern. Daher habe ich genau an dieser Stelle bei der Bundesregierung nachgefragt.

Die Antwort der Bundesregierung war erwartbar: sie hat angeblich keine Erkenntnisse und hat nie Werbekampagnen betrieben, die die Benachteiligung aufgrund von „politischer Anschauung“ adressiert haben.

Kategorien: